Lizenzbedingungen

Die angebotenen Demo-Versionen der brandtSoftware Verwaltungssoftware unterliegen ebenso wie die VollVersion nachfolgenden Lizenzbestimmungen, welche vor einer Installation akzeptiert werden müssen.
Die DemoVersionen können unverbindlich getestet und pro Arbeitsplatz 30 mal gestartet werden. Das Kennwort #DemO## ist beim Programmstart nicht zwingend erforderlich.

§ 1 Lizenzgegenstand

Der Lizenzgeber brandtSoftware räumt dem Lizenznehmer eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz an der »Anwaltskanzleiverwaltung« ausschließlich zur Nutzung in der eigenen Anwaltskanzlei innerhalb eines Anwaltskanzlei-Netzwerkes (mit einem gemeinsamen Datenbestand) in der in § 3 angegebenen Anzahl an Arbeitsplatzlizenzen ein.

Die Software enthält die Module:
»GrundModul (incl. Adressverwaltung, Registerführung, Fristen/Wiedervorlagen, Gebührenberechnung, Überweisungsbeleg, Aktenkontoführung, Offene Postenliste, interner Textverarbeitung »Gravis«, Schnittstelle zur Textverarbeitung Microsoft™ Word)
»FinanzbuchhaltungsModul (incl. Aktenkontobuchung, Journalbuchung, HBCI-Buchung, Einnahmen-/Überschußrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG, Gewinn-/Verlustrechnung, OnlineBanking per HBCI)
»ZwangsvollstreckungsModul (incl. automatischem Anlegen der Forderungskonten, Zinsberechnung, Auslagenerfassung, Erstellen von Mahnbescheiden (manuell oder automatisiert), Zwangsvollstreckungsaufträge)

§ 2 Lizenzumfang

Es dürfen (und können) gleichzeitig nur die maximale Anzahl lizenzierter Arbeitsplätze mit dem GrundModul gestartet werden (z.B. 3 vorhandene Arbeitsplätze im Netzwerk, jedoch nur mit maximal 2 gleichzeitig genutzten Lizenzen ist möglich und gestattet).
Bei mehreren Lizenznehmern ist die Lizenz beim Ausscheiden eines Lizenznehmers nicht teil- oder übertragbar.
Die »Anwaltskanzleiverwaltung« kann bzw. darf weder auf andere Rechner oder Netzwerke kopiert noch verlagert werden.
Die Setup-Dateien der DemoVersionen »bswSetupAKV4*.exe« können jedoch frei weitergegeben oder ohne Änderungen auch kopiert werden.

§ 3 Lizenzgebühr

Die aktuellen Lizenzgebühren sind progressiv gestaffelt (z.B. für die Anwaltskanzleiverwaltung 1. Platz 444€, 2. Platz 400€ etc.) und können der Datei »\Hinweise\AKV\brandtSoftwareLizenzGebühren.xls« detailliert entnommen werden.
Es entstehen keine pauschal wiederkehrenden Kosten für den Lizenznehmer.
Updates werden bei Bedarf, aufgrund gesetzlicher Änderungen oder auch auf Wunsch (ggf. entgeltlich) erstellt.

§ 4 Systemvoraussetzungen

Als Betriebssystem wird Microsoft™ Windows ab Version XP mit Servicepack 3 benötigt. Das Programm Microsoft™ Word (ab Version 2000), welches für die Textverarbeitung der »Anwaltskanzleiverwaltung« genutzt werden kann, unterliegt nicht den Lizenzbestimmungen dieses Vertrages.
Das zwingend benötigte Programm Microsoft™ Access 2007 muss als RuntimeVersion ohne zusätzliche Kosten unter brandtSoftware.de herunter geladen werden und ist Bestandteil dieser Lizenz.
Das Einrichten der Programmumgebung (incl. der Microsoft™ Office-Programme) erfolgt per Fernwartung ggf. kostenfrei.

§ 5 Urheberrecht

Die brandtSoftware »Anwaltskanzleiverwaltung« ist urheberrechtlich geschützt. Das Programm darf nur in den Festplatten- und Arbeitsspeicher der Anzahl von Computern vervielfältigt und gleichzeitig verwendet werden, die als GrundModul-Lizenzen in § 3 vereinbart wurden. Jegliche weitere Vervielfältigung oder über die Vereinbarung dieses Vertrages hinausgehende Verwendung ist strafbar. Es ist strikt untersagt, die Software ganz oder teilweise zu rekompilieren, reassemblieren oder anderweitig Änderungen am Programmcode vorzunehmen.
Die vorliegende DemoVersion kann auf beliebig vielen Rechnern (aber jeweils nur einmalig) installiert werden.

§ 6 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers werden auf Beseitigung von Mängeln der »Anwaltskanzleiverwaltung« beschränkt und auf 2 Jahre befristet. Erst nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Lizenznehmer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Aufgrund unzählig verschieden auftretender Daten-, Installations- und Bedienungskonstellationen etc. (hierbei speziell der Microsoft™ Office-Programme) sowie möglichen Bedienungsfehlern, kann die völlige Mängelfreiheit der »Anwaltskanzleiverwaltung« nicht zugesichert werden.
Der Lizenznehmer muß selbst durch tägliche Datensicherung, schriftliche Notierung oder Ausdruck von Adressen, Register, Wiedervorlagen, Buchungsunterlagen etc. eine Datenrekonstruktion evtl. verlorengegangener Daten ermöglichen.
Evtl. auftretende Programmfehler müssen konkret beschrieben werden, um die Rekonstruktion des fehlerhaften Ablaufs auch außerhalb der Arbeitsumgebung des Lizenznehmers zu ermöglichen.

§ 7 Haftung

Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Lizenzgebers entstanden sind.

§ 8 Hilfe/Schulungen

Im Lieferumfang ist die komplette Online-Hilfe enthalten, welche somit zum Ausdruck und/oder zur Kommentierung durch den Lizenznehmer zur Verfügung steht.
Sollten separate Schulungen notwendig sein, können diese mit brandtSoftware entgeltlich vereinbart werden. Dies betrifft die »Anwaltskanzleiverwaltung« ebenso wie die Microsoft™ Office-Programme Word und Access (beispielsweise auch die Unterweisung zur möglichen Erweiterung der »Anwaltskanzleiverwaltung« durch Programmierung von Zusatzkomponenten durch den Lizenznehmer selbst).

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird Halle/Saale vereinbart.

Halle/Saale, den 01.09.2013